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Chemie-Praktikum nur mit Gefahrstoff-Unterweisung
OVG Münster zur Unterweisungspflicht an Hochschulen

Eine Studentin im „Master of Education“ will das „Organisch-Chemische Praktikum“ absolvieren. Die Hochschule lässt sie nicht, weil sie „nicht an einem Sicherheitstechnischen Kolloquium teilgenommen hat“. Die Studentin beschreitet den Verwaltungsgerichtsweg und beantragt im vorläufigen Rechtsschutz die Zulassung zum Praktikum.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.04.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 4 / 2015
Veröffentlicht: 2015-04-01
Dokument Chemie-Praktikum nur mit Gefahrstoff-Unterweisung