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Chronischer Schmerz – Anforderungen an die sozialmedizinische Begutachtung

Wo medizinische Fragestellungen eine Rolle spielen, ist chronischer Schmerz ein häufig anzutreffendes Phänomen. Seiner rechtlichen Bedeutung kann in allen sozialrechtlichen Teilgebieten ein einheitlicher struktureller Ansatz zugrunde gelegt werden. Für seine Feststellung und Bewertung durch gerichtliche Sachverständige existieren sozialmedizinische Standards, die Sozialgerichte kennen und einfordern müssen.

Seiten 271 - 275

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.05.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 5 / 2007
Veröffentlicht: 2007-05-10
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Dokument Chronischer Schmerz – Anforderungen an die sozialmedizinische Begutachtung