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„Clean Vehicle Directive“ und deutsches Vergaberecht

Mit der EU-Richtlinie „über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge“ aus dem Jahr 2009 (im Folgenden „Clean Vehicles Directive“) wurde der Aspekt des Umweltschutzes erstmals auf legislativer Ebene innerhalb der EU als ein sog. vergabefremdes Kriterium in die Vergabe von Aufträgen, die der Beschaffung von Straßen(verkehrs)fahrzeugen dienen, implementiert. Nach der Umsetzung in deutsches Recht sind öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber nunmehr verpflichtet, bei der Beschaffung von Straßen(verkehrs)fahrzeugen Energieverbrauch und Umweltauswirkungen zu berücksichtigen. Im Folgenden sollen zunächst zwei grundlegende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zur Frage, inwieweit umweltbezogene Aspekte im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu berücksichtigen sind, erläutert werden. Sodann wird die Zielsetzung der so genannten „Clean Vehicles Directive“ und dessen Umsetzung in deutsches Vergaberecht dargestellt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2015.02.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 2 / 2015
Veröffentlicht: 2015-01-30
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Dokument „Clean Vehicle Directive“ und deutsches Vergaberecht