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Das andere Wirtschaftsgut – Begriff, Entstehung und Bedeutung im Ertragsteuerrecht (insbesondere im Hinblick auf die erhöhten Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG) – Teil II –

Grundsätzlich ist das andere Wirtschaftsgut im Vergleich zu bloßen nachträglichen Herstellungskosten ein Vorteil, und zwar in Hinblick auf den restlichen Abschreibungszeitraum. R 7.4 Abs. 9 Satz 4 EStR führt hierzu aus: „Ist durch die nachträglichen Herstellungsarbeiten ein anderes Wirtschaftsgut entstanden (Abschnitt 7.3 Abs. 5), so ist die AfA nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer des anderen Wirtschaftsguts zu bemessen.“ Neben diesem – eher geringen – Vorteil des anderen Wirtschaftsguts, birgt es jedoch auch ein gewaltiges Risiko, das meistens unterschätzt wird: Wie noch gezeigt wird und auch bereits erwähnt wurde, kann ein anderes Wirtschaftsgut sehr viel leichter entstehen als ein bautechnischer Neubau.

Seiten 132 - 136

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.05.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2008
Veröffentlicht: 2008-05-15
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Dokument Das andere Wirtschaftsgut – Begriff, Entstehung und Bedeutung im Ertragsteuerrecht (insbesondere im Hinblick auf die erhöhten Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG) – Teil II –