Das Ausgleichssystem nach § 45a PBefG als Hemmnis für einen effizienten ÖPNV
Eine Reihe von Bundesländern hat bereits das Ausgleichssystem nach § 45a PBefG abgeschafft und durch eigene Landesregelungen ersetzt, einige halten weiterhin daran fest. In mehreren Bundesländern gibt es noch vertragliche Übergangsregelungen zur Finanzierung der Ausbildungsverkehre, die das Ausgleichssystem nach § 45a PBefG durch ein „Einfrieren“ der letzten regulären Abrechnung außer Kraft gesetzt haben. Im Zuge der Diskussion um eigene landesrechtliche Regelungen über § 64a PBefG wird wieder eine Rückkehr zur bundesrechtlichen Regelung (in Verbindung mit einer Modifikation der Landesverordnungen zu den Sollkostensätzen) erwogen. Der nachfolgende Beitrag untersucht die grundlegende wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Problematik des Finanzierungsinstrumentes gemäß § 45a PBefG für den ländlichen Raum.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2016.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-29 |