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Das EEG (2012) ist keine Beihilfe
Ein Blick zurück nach vorne

Der EuGH hat geurteilt. Das EEG 2012 ist keine Beihilfe. Diese Entscheidung ist eine Zäsur. Der EuGH hat eine beihilferechtliche Frage beantwortet und dabei eine Vielzahl neuer energierechtlicher Fragen aufgeworfen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2019.03.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 3 / 2019
Veröffentlicht: 2019-05-14
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