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Das Investmentsteuergesetz ab dem 1.1.2018 („InvStG 2018“)

Mit Datum v. 9.6.2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) beschlossen; dieses Gesetzgebungsverfahren ist mit der Zustimmung des Bundesrates am 8.7.2016 abgeschlossen worden. Ziel des InvStRefG ist es, das bis zum 31.12.2017 geltende Investmentsteuergesetz (InvStG) komplett durch ein neues Gesetz abzulösen: Das InvStRefG beinhaltet im Wesentlichen eine Novelle des InvStG mit grundlegenden und umfassenden Änderungen. Die wesentlichen Neuregelungen des neuen Investmentsteuergesetzes („InvStG 2018”) bestehen in einer Beendigung des bisherigen Grundprinzips der steuerlichen Transparenz von Investmentfonds. Derzeit sollen die Anleger eines Investmentfonds grundsätzlich so gestellt werden, wie bei einer Direktanlage, das heißt, es sollte nur eine Einmalbesteuerung auf Ebene des Anlegers erfolgen. Mit der Reform der Investmentbesteuerung finden zukünftig zwei unterschiedliche Besteuerungssysteme nebeneinander Anwendung.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.12.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2017
Veröffentlicht: 2017-12-04

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