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Das Kaduzierungsverfahren im GmbH-Recht

Die Kaduzierung ist eines zur Sicherung der Kapitalaufbringung gesetzlich geregeltes Verfahren. Die Sicherung der Kapitalaufbringung ist ein bedeutender Grundsatz im GmbH-Recht. Kaduzierung ist die zwangsweise Ausschließung eines säumigen Gesellschafters, der trotz Aufforderung durch die Gesellschafterversammlung durch Beschluss und erneuter Zahlungsfrist keine Einzahlung auf seine Stammeinlage erbringt. Das Verfahren der Kaduzierung ist in den §§ 21 bis 25 GmbHG geregelt. Auch für die Aktiengesellschaft ist das Kaduzierungsverfahren in den §§ 64 ff. AktG normiert. Die Vorschriften können nicht abbedungen werden, sondern sind zwingendes Recht. Das Kaduzierungsverfahren ist nicht mit der Einziehung von Geschäftsanteilen zu verwechseln. Die Einziehung bedeutet Vernichtung eines Gesellschaftsanteils und der entsprechenden Mitgliedschaftsrechte der GmbH. Der Zweck der Einziehung ist häufig der Ausschluss eines missliebigen Gesellschafters sowie die Verhinderung des Eindringens unerwünschter Dritter, etwa bei der Pfändung eines Gesellschaftsanteils oder der Insolvenz des Gesellschafters.

Seiten 239 - 241

Dokument Das Kaduzierungsverfahren im GmbH-Recht