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Datenschutzrechtliche Probleme autonom fahrender Busse – Teil 2

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beschränkt sich auf Verträge, deren Vertragszweck die Übermittlung notwendig erscheinen lässt, so wie zum Beispiel die Übermittlung von Kreditkartendetails zur Abwicklung der Zahlung eines Online-Kaufs. 48 Bei der Nutzung des Angebotes des ÖPNV ist die Datenverarbeitung kein essentieller Bestandteil des Beförderungsvertrages und daher ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO nicht einschlägig.
Eine rechtliche Verpflichtung der Verarbeitung i. S. v. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO liegt nur vor, wenn das Unionsrecht oder das nationale Recht dem Verantwortlichen eine Verarbeitung vorschreibt. 49

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2020.06.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 6 / 2020
Veröffentlicht: 2020-05-27
Dokument Datenschutzrechtliche Probleme autonom fahrender Busse – Teil 2