Datenschutzrechtliche Probleme autonom fahrender Busse – Teil 2
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beschränkt sich auf Verträge, deren Vertragszweck die Übermittlung notwendig erscheinen lässt, so wie zum Beispiel die Übermittlung von Kreditkartendetails zur Abwicklung der Zahlung eines Online-Kaufs. 48 Bei der Nutzung des Angebotes des ÖPNV ist die Datenverarbeitung kein essentieller Bestandteil des Beförderungsvertrages und daher ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO nicht einschlägig.
Eine rechtliche Verpflichtung der Verarbeitung i. S. v. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO liegt nur vor, wenn das Unionsrecht oder das nationale Recht dem Verantwortlichen eine Verarbeitung vorschreibt. 49
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2020.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-27 |