Der Anspruch auf immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO – es bleibt spannend
Die Voraussetzungen und Bemessungsfaktoren eines Anspruchs auf immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO sind hoch umstritten. Bislang wurde europaweit nach nicht einheitlichen Kriterien und vielfach dogmatisch wenig überzeugend über geltend gemachte Schmerzensgeldansprüche entschieden. Das Bundesverfassungsgericht sowie der Österreichische Oberste Gerichtshof haben jüngst durch Vorlagebeschlüsse jeweils eine Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof angefordert. Vor dem Hintergrund der bisherigen Entscheidungen und den damit verbundenen Unklarheiten sind wegweisende Worte durch den Europäischen Gerichtshof dringend notwendig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2021.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-09 |