Der Beschluss der DSK zum Asset Deal – trotz Fallgruppen keine Klarheit
Schon vor Inkrafttreten der DSGVO gestaltete sich die Transaktion per Asset Deal im Gegensatz zum Share Deal oder Umwandlungen – insbesondere im Online-Bereich – datenschutz- und wettbewerbsrechtlich komplex. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat hierzu am 24.05.2019 einen Katalog mit Fallgruppen veröffentlicht. Damit soll unter der DSGVO eine Leitlinie für die in diesem Zusammenhang durchzuführende Interessenabwägung gegeben werden. Die erhoffte Klarstellung und Vereinfachung für die M&A-Praxis bringt dies bei näherer Betrachtung jedoch leider nicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.03.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-28 |