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Der deutsche ÖPNV vor neuen rechtlichen Herausforderungen – Reform der VO 1191/69 und Änderungsbedarf im PBefG

Die EG-Kommission verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel, den Rechtsrahmen u.a. für den ÖPNV wettbewerblicher zu gestalten und so die Verwirklichung des Verkehrsbinnenmarktes voranzutreiben. Nachdem ihre Vorstöße in den Jahren 2000 und 2002 scheiterten, hat sie am 20.7.2005 einen neuen Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße“ (VO-V) vorgelegt, der die VO 1191/695) ersetzen soll. Im Falle seiner Verwirklichung wird der VO-V die rechtliche Situation des ÖPNV und damit dessen Organisation in Deutschland grundlegend umgestalten. Dazu bedarf es grundsätzlich nicht der Umsetzung in nationales Recht: Als Verordnung i.S.v. Art. 249 II EG gilt die Neuregelung unmittelbar. Nationale Bestimmungen sind nur insoweit von Bedeutung, als das vorrangige Europarecht Regelungsfreiräume enthält. Dass dies in nicht geringem Umfang der Fall ist, führt jedoch nicht zur Zulässigkeit der Beibehaltung des derzeitigen Organisationsrahmens, der mit der Grundkonzeption des VO-V nicht im Einklang steht.

Seiten 63 - 66

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2006.02.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 2 / 2006
Veröffentlicht: 2006-02-01
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