Der Fernbuslinienverkehr – Ein erstes Resümee nach einem Jahr Liberalisierung
Was bedeutet die Liberalisierung des Fernbusverkehrs? – Auslegungsfragen und Probleme bei der Anwendung der neuen Regelungen in der Praxis – Resümee nach einem Jahr Fernbusliberalisierung
Bis Anfang des Jahres 2013 gab es in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich Buslinienverkehre im so genannten Nahverkehr. Dies lag daran, dass das aus den 1930er Jahren stammende Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorsah, dass eine Genehmigung für einen Linienverkehr mit Bussen nicht erteilt werden durfte, soweit der beantragte Verkehr bereits mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient wurde oder der Verkehr zumindest ohne eine wesentliche Verbesserung Aufgaben wahrnehmen sollte, die die Eisenbahn (oder andere vorhandene Unternehmer) bereits wahrnahm (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 lit. a und lit. b PBefG a. F.). Hieraus wurde zum einen gefolgert, dass eine Buslinie nicht für eine Strecke zugelassen werden durfte, für die bereits eine Bahnverbindung existierte (so genanntes „Bahnmonopol“). Nachdem das Schienennetz in Deutschland relativ gut ausgebaut ist, wurden folglich bis auf wenige Ausnahmen praktisch keine nationalen Fernbuslinienverkehre zugelassen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-25 |