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Der Regress von Unternehmens-Kartellgeldbußen
Status quo zwischen Schienenkartell, Europarecht und Inhouse-Compliance-Beratung

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Status quo zur Frage, ob gegen ein Unternehmen verhängte Kartellgeldbußen gegenüber den handelnden Organen regressierbar sind. Hierzu liegt eine aktuelle Entscheidung des LG Saarbrücken vor. Sie bringt eine Frage zurück auf die aktuelle Compliance-juristische Bühne, die spätestens seit der arbeitsgerichtlichen Positionierung im sogenannten Schienenkartell durchaus kontrovers diskutiert wird und hochgradig praxisrelevant ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2021.03.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1867-8394
Ausgabe / Jahr: 3 / 2021
Veröffentlicht: 2021-05-25
Dokument Der Regress von Unternehmens-Kartellgeldbußen