Der tödliche Arbeitsunfall des Auszubildenden bei Instandhaltungsarbeiten
Das Amtsgericht Mühldorf erließ gegen den Instandhaltungsleiter und gegen die Fachkraft für Arbeitssicherheit eines Komponentenherstellers (Gussteile aus Eisen und Aluminium) Strafbefehle wegen fahrlässiger Tötung. Ein Auszubildender war bei Instandhaltungsarbeiten verunglückt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-03 |