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Der tödliche Arbeitsunfall mit der Hebebühne
Strafverantwortung eines Abteilungsleiters wegen Organisations- und Auswahlverschulden und Unterweisungsversäumnis

Der Abteilungsleiter eines Stadtwerkes beauftragte einen „Hausmeister“ und Leiter der Gruppe Technik einer Eishalle (H), ein Stromkabel an der Hallendecke zu verlegen. Der Beauftragte mietete eine Gelenk-Teleskop-Hebebühne. Mit seinem Kollegen fuhr H im Arbeitskorb nach oben. H steuerte in die Nähe eines hinter ihm befindlichen „Deckenstahlträgers, der nur wenig über der Oberkante des Arbeitskorbes verlief“. Der Kollege machte H „noch auf die Gefahr aufmerksam und konnte sich in den Arbeitskorb ducken“. H dagegen wurde eingeklemmt – und „hierbei wurde von seinem Körper der Not-Aus-Knopf betätigt, so dass die Hebebühne sofort stoppte und sich nicht mehr bewegen ließ“. Ein am Boden verbliebener Kollege „versuchte erfolglos den Notablass am Fahrwerk der Teleskopbühne zu bedienen“. H verletzte sich lebensgefährlich an der Brust, konnte erst durch die Feuerwehr befreit werden und verstarb 9 Tage später.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.09.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 9 / 2021
Veröffentlicht: 2021-08-31
Dokument Der tödliche Arbeitsunfall mit der Hebebühne