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Der Unfall mit dem Teleskopstapler durch Verstöße gegen die DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge
Verantwortung des Fahrers, Arbeitgebers, Hauptauftraggebers, Bauherrn und SiGeKo sowie Selbstverschulden des Verletzten beim Baustellenverkehr

Bei der Errichtung einer Montagehalle war ein Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen mit der Erstellung von Abwasserkanälen auf der Baustelle beauftragt. Nach der Quittierung einer Sandlieferung lief der Vorarbeiter V dieses Unternehmens am Morgen des 27. Juli 2006 „ohne Schutzhelm und Warnweste“ über das Baustellengelände in Richtung Bauwagen. Er wurde zunächst von einem Schaufelbagger überholt. Dem Bagger folgte ein 10 Tonnen schwerer Teleskopstapler „Maniscopic“ mit heruntergelassenem Teleskoparm. Dieser erfasste den V mit dem rechten Vorderrad, überrollte ihn anschließend mit beiden Rädern und verletzte ihn schwer.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.09.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 9 / 2020
Veröffentlicht: 2020-09-02
Dokument Der Unfall mit dem Teleskopstapler durch Verstöße gegen die DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge