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Der Vertrieb von Fahrscheinen im SPNV

In jüngerer Zeit gehen immer mehr Aufgabenträger im SPNV dazu über, den Fahrkartenvertrieb selber durchzuführen oder ihn durch externe Dienstleister durchführen zu lassen. Auch Eisenbahnunternehmen bedienen sich vielfach externer Vertriebsdienstleister, die auch im Außenverhältnis zum Fahrgast auftreten. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/20071) („VO 1371“) ist Vertrieb allerdings nach wie vor originäre Aufgabe des Eisenbahnunternehmens. Gibt dieses oder der Aufgabenträger den Vertrieb an einen Dienstleister ab, stehen nach der VO 1371 verschiedene Modelle zur Ausgestaltung der Verträge zur Verfügung, von denen umfangreiche Konsequenzen abhängen. Für die handelnden Akteure ist es daher wichtig, dass sie sich darüber im Klaren sind und exakt die Option wählen, die ihren Bedürfnissen entspricht. Darüber hinaus müssen sie nach der VO 1371 bestimmte Mindestvertriebswege beachten, was – wie im Falle des Verkaufs durch Automaten in den Zügen – Auswirkungen schon auf die Phase der Fahrzeugbestellung und -konstruktion haben kann.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2013.06.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 6 / 2013
Veröffentlicht: 2013-06-04
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Dokument Der Vertrieb von Fahrscheinen im SPNV