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Der verunglückte Vermittler‐Veranstalter: Obacht mit dem Steuerausweis!

Wir sind Reiseveranstalter im Endkundengeschäft und verkaufen üblicherweise Gruppenreisen an private und betriebliche Endabnehmer. Die Produkte werden aufgrund unseres Prospekts beworben, von uns mit eigenem Sicherungsschein verkauft und, wie es sich aus Gründen der Praktikabilität gehört, im Wege der Margenbesteuerung nach § 25 UStG abgewickelt. Wir schreiben also Rechnungen über Bruttobeträge ohne Steuerausweis und versteuern unsere EU‐Margen. Gelegentlich verkaufen wir Reisepakete en bloc an ausgesuchte Geschäftskunden, die diese Reisen dann selbst bewerben, die Verkaufspreise bestimmen und auch die komplette Abwicklung übernehmen, so dass wir mit dem Endkunden überhaupt keinen weiteren Kontakt mehr haben. Bei einem B2B‐Reisepaket „Grüne Woche Berlin“ ist

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.10.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2019
Veröffentlicht: 2019-10-14
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Dokument Der verunglückte Vermittler‐Veranstalter: Obacht mit dem Steuerausweis!