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Die Abkehr vom Schriftformerfordernis für Einwilligungen im Beschäftigungskontext
Die Einwilligung von Beschäftigten – nun auch per E-Mail möglich?

Die Einholung einer Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis war bislang ein formalistischer Akt, da das Bundesdatenschutzgesetz hierfür nach wie vor die Schriftform verlangte. Im Zuge des zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU wurde diese strikte Regelung endlich abgeschafft. Die neue Formulierung wirft aber einige Fragen auf, da der Gesetzgeber eine nicht ganz eindeutige Formulierung gewählt hat. Hierdurch ist nach wie vor unklar, welche Form der Einwilligung im Beschäftigungskontext tatsächlich ausreicht und ob beispielsweise eine E-Mail den neuen Formvorschriften genügt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.02.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 2 / 2020
Veröffentlicht: 2020-02-25
Dokument Die Abkehr vom Schriftformerfordernis für Einwilligungen im Beschäftigungskontext