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Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen

Mit dem Ziel der Bekämpfung von Steuermissbrauch und der Sicherstellung einer faireren Besteuerung in der EU hat der EU-Ministerrat am 25.5.2018 eine Richtlinie mit Transparenzvorschriften für Intermediäre im Bereich der Steuerplanung verabschiedet. Die EU-Richtlinie zur Einführung einer Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen wurde am 5.6.2018 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am 25.6.2018 ist die „EU-Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen“ in Kraft getreten. Diese EU-Richtlinie geht u. a. auf die Arbeiten der OECD zu „Base Erosion and Profit Shifting, BEPS“ (Aktionspunkt 12, sog. „Mandatory Disclosure Rules“) zurück.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.04.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 4 / 2019
Veröffentlicht: 2019-04-04
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