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Die Ausgestaltung der Überwälzung der Reinigungskosten an die Hersteller

Die Kostenermittlung für die Überwälzung der kommunalen Reinigungskosten für Einwegverpackungen und Zigarettenstummel an die Hersteller hat sich im Ansatz auf die kosteneffiziente Bereitstellung kommunaler Dienste auszurichten sowie transparent und verhältnismäßig zu sein. Dabei ist zielorientiert vorzugehen. Um entsprechend dem Verursacherprinzip tatsächlich eine Verhaltensänderung zu erreichen, bedarf es einer Vollkostenanlastung, unter Umständen auch eines Lenkungszuschlages. Das gilt zumal vor dem Hintergrund des Green Deal und des Aktionsplanes für die Kreislaufwirtschaft der Kommission vom 11.3.2020. Untergrenzen für die Höhe der übergewälzten Kosten ergeben sich aus der notwendig effektiven Umsetzung der Richtlinienziele – hier in Form der Entwicklung umweltverträglicherer Produkte – und dem Beihilfenverbot. Ein Lenkungszuschlag kommt zur Sicherstellung einer effizienten Richtlinienumsetzung bis zum 3.7.2021 in Betracht. Er kann etwa durch einen „Reinigungscent“ für Zigaretten erfolgen, um eine plakative Wirkung zu erzielen. Im Übrigen bleibt die Möglichkeit eines nationalen Opting out in Form einer verstärkten Schutzmaßnahme. Kommunale Verpackungssteuern kommen hingegen nicht in Betracht. Sie verwirklichen nicht die geforderte umfassende Herstellerverantwortung und werden durch die Bundesgesetzgebung gesperrt, schon um eine Doppelbelastung zu vermeiden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2020.06.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 6 / 2020
Veröffentlicht: 2020-06-09
Dokument Die Ausgestaltung der Überwälzung der Reinigungskosten an die Hersteller