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Die bauplanungsrechtlichen Vorgaben zum Repowering von Windenergieanlagen im neu gefassten § 249 BauGB

Am 01.02.2023 ist das Wind-an-Land-Gesetz, das die planungsrechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Windenergie grundlegend neu gestaltet, in Kraft getreten. Sein Ziel ist es, für den Ausbau der Windenergie an Land dem Mangel an verfügbarer Fläche Abhilfe zu schaffen. Zu diesem Zweck wurde auch das Baugesetzbuch punktuell geändert, so vor allem § 249 BauGB, der damit zur neuen Schaltstelle für die bauplanungsrechtliche Steuerung und Zulässigkeit von Windenergieanlagen wurde. Die Norm enthält auch spezielle Regelungen zum Repowering.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2023.03.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 3 / 2023
Veröffentlicht: 2023-05-17
Dokument Die bauplanungsrechtlichen Vorgaben zum Repowering von Windenergieanlagen im neu gefassten § 249 BauGB