Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung
Zusammenarbeit von den Landesfinanzbehörden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Bereits durch das Gesetz vom 23.7.2004 zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung traten zum 1.8.2004 ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) und Änderungen von Vorschriften in verschiedenen anderen Gesetzen (z.B. Umsatzsteu er- und Einkommensteuergesetz) in Kraft. Schwarzarbeit schädigt nicht nur gesetzestreue Unternehmer sowie Arbeitnehmer und verursacht enorme Einnahmeausfälle bei der Sozialversicherung und dem Fiskus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-23 |