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Die Berufskrankheit 2108 im System der Berufskrankheiten und ihre praktische Anwendung

Im Jahre 1999 wurden den gewerblichen Berufsgenossenschaften 11.138 Fälle eines Verdachts auf das Vorliegen einer BK-Nr. 2108 (bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten und/oder langjährige Tätigkeit in extremer Rumpfbeugehaltung) neu gemeldet. Die BK-Nr. 2108 gehört aber nicht nur wegen der hohen Zahl von Verdachtsmeldungen, sondern auch wegen einiger nach wie vor nicht abschließend geklärter Fragen, die die rechtlichen Anforderungen bei der Anwendung dieses BK-Tatbestands betreffen, zu den im BK-Geschehen mit hoher Aufmerksamkeit betrachteten Berufskrankheiten. Von besonderer Aktualität ist aber die Frage, ob und inwieweit die Unfallversicherungsträger legitimiert sind, die in der BK 2108 genannten arbeitstechnischen Voraussetzungen durch definierte Expositionsparameter zu konkretisieren.

Seit der Einführung des § 9 Abs. 3 SGB VII wird die Bedeutung epidemiologischer Erkenntnisse im Rahmen der individuellen Kausalitätsbeurteilung gerade auch bei der BK-Nr. 2108 intensiv diskutiert. Eine systematische Klassifizierung der Tatbestände der Berufskrankheitenliste im Hinblick auf die Anforderungen der Kausalitätsbeurteilung und eine Zuordnung der BK-Nr. 2108 in dieser Systematik kann dazu beitragen, über die angesprochenen Fragen einen Konsens zu finden. Aus einer systematischen Betrachtung ergeben sich auch Schlussfolgerungen für die konkrete Anwendung des Mainz-Dortmunder-Dosismodells.

(Nach einen Vortrag zum 33. Kontaktseminar des Deutschen Sozialrechtsverbandes vom 27. Februar 2001.)

Seiten 365 - 370

Dokument Die Berufskrankheit 2108 im System der Berufskrankheiten und ihre praktische Anwendung