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Die Besoldung der Juniorprofessur
W1 und Zulagemöglichkeiten bei Bund und Ländern

Seit der Föderalismusreform wird auch die Besoldung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren durch die einzelnen Besoldungsordnungen der Länder und beim Bund geregelt. Die nachstehende Tabelle zeigt zunächst einmal die Höhe der einzelnen Grundgehälter. Hier wird schon deutlich, dass die Höhe je nach Dienstherr differiert und – vergleichbar zu den W2- und W3-Grundgehältern – auch bei den W1-Grundgehältern ein Süd-Nord-Gefälle zu konstatieren ist. Spitzenreiter ist Baden-Württemberg mit einem monatlichen W1-Grundgehalt in Höhe von 5.301 Euro. Das Schlusslicht ist Hessen mit einem W1-Grundgehalt in Höhe von 4.557 Euro. Das macht einen Unterschied von 744 Euro aus.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 0945-5604
Ausgabe / Jahr: 2 / 2022
Veröffentlicht: 2022-02-01
Dokument Die Besoldung der Juniorprofessur