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Die Besteuerung des G-REIT und seiner Anleger – Teil II –

Im Zeitpunkt des Wechsels einer steuerpflichtigen AG in den steuerbefreiten REIT-Status entweder in den einer Vor-REIT-AG oder einer REIT-AG selbst (Statuswechsel) sind grundsätzlich die in Grund und Boden und Gebäuden enthaltenen stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern (§ 13 Abs. 1 und 3 Satz 1 KStG). Den Weg dorthin hat der Gesetzgeber allerdings weitestgehend von steuerlichen Hindernissen befreit.

Seiten 136 - 141

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.05.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2008
Veröffentlicht: 2008-05-15
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Dokument Die Besteuerung des G-REIT und seiner Anleger – Teil II –