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Die Bundespolizei: Graffiti ist kein Kavaliersdelikt

Man entkommt ihnen eigentlich nirgendwo, jenen „VerUNschönerungen“, die einige Zeitgenossen meinen, allerorten anbringen zu müssen, hier ein so genanntes kleineres oder größeres „Gemälde,“ dort einfach nur Striche oder Linien, Worte oder Tags (Unterschriften der Sprayer, über die sich die Szene identifiziert). Aufgebracht werden die „künstlerischen Ergüsse“ mit nicht gerade billigen Sprühdosen oder Edding-Stiften. Aber „Kunstwerke“ sind das beileibe nicht! Laut Duden-Definition handelt es sich um „Wandkritzelei, auf Mauern, Fassaden oder Ähnlichem gesprühte oder gemalte Parole“. Was für eine verharmlosende Umschreibung! Betroffen sein kann jeder – vom privaten Hausbesitzer über Unternehmen bis hin zu öffentlichen Einrichtungen.

Seiten 183 - 185

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2010.05.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 5 / 2010
Veröffentlicht: 2010-04-26
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