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Die Datenschutz-Grundverordnung aus Sicht der öffentlichen Verwaltung

Mit der Verabschiedung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein langwieriger Rechtsetzungsprozess zu Ende gegangen. Die erhoffte Klarheit über die künftige Rechtslage bleibt jedoch aus. Stattdessen sind die nationalen Gesetzgeber sowie die Wissenschaft gefordert, die zweijährige Übergangsfrist zu nutzen, um die europäischen Regelungen praxisgerecht auszulegen und rechtssicher zu konkretisieren. Hierbei stehen insbesondere in der wissenschaftlichen Debatte die Probleme der privatwirtschaftlichen Praxis im Fokus. Antworten auf die Anforderungen für den öffentlichen Bereich sucht man dagegen bislang weitgehend vergeblich. Dabei gestaltet sich neben den materiell-rechtlichen Neuerungen gerade das Zusammenspiel zwischen allgemeinem Landesrecht, spezialgesetzlichem Bundesrecht und dem vorrangigen Europarecht als überaus komplex. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die für den öffentlichen Bereich maßgeblichen Aspekte der DSGVO und zeigt die hieraus resultierenden Unterschiede zur geltenden Rechtslage und den erforderlichen Anpassungsbedarf auf.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.06.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 6 / 2016
Veröffentlicht: 2016-10-26
Dokument Die Datenschutz-Grundverordnung aus Sicht der öffentlichen Verwaltung