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Die De-Minimis-Freistellungsregelung in der Gefahrgutlogistik
Beurteilung unter Risikoaspekten an der Schnittstelle zum Gefahrstoff- und Arbeitsschutzrecht

Für Gefahrgüter gibt es in Abhängigkeit von der Gefährdung und Menge differenzierte Freistellungs- und Erleichterungsmöglichkeiten. Die De-minimis-Regelung ist hinsichtlich des Informationsflusses in der Logistikkette am weitest gehenden: Es gibt weder Kennzeichnungs- oder Bezettelungsvorschriften, noch müssen Informationen über das Gefahrgut auf Basis der Gefahrgutvorschriften weitergegeben werden. Im Artikel wird gezeigt, dass die bei vielen Stoffen sinnvolle Regelung in einigen Fällen tödliche Gefahren birgt und im Sinne einer risikoorientierten Gesetzgebung überarbeitet werden sollte.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.12.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-3308
Ausgabe / Jahr: 12 / 2013
Veröffentlicht: 2013-12-04
Dokument Die De-Minimis-Freistellungsregelung in der Gefahrgutlogistik