• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Die Einzelaufzeichnungspflicht bei der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ab 1.1.2017
Aufzeichnungs- und Belegpflichten gem. § 146 AO

Der BFH hat auf den ersten Blick viel Neues zur Einnahmen- Überschussrechnung (EÜR) formuliert. Fraglich ist, ob seine Aussagen noch nach dem 1.1.2017 gelten, weil sich die Rechtslage ab 1.1.2017 entscheidend verändert hat.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.11.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 11 / 2018
Veröffentlicht: 2018-11-06
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Die Einzelaufzeichnungspflicht bei der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ab 1.1.2017