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Die Einzelaufzeichnungspflichten des § 146 AO n. F. als Ende der offenen Ladenkasse
Handlungsleitfaden ab 1.1.2017

Ab dem 1.1.2017 muss die Kassenführung gem. § 146 AO mit Einzelaufzeichnungen erfolgen. Damit ist eine sehr einschneidende Änderung eingetreten. Sie löst extremen Änderungsbedarf in der manuellen und elektronischen Kassenführung aus. Das soll nachfolgend vertieft werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.07.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 7 / 2017
Veröffentlicht: 2017-07-04
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