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Die Festlegungen der BNetzA – Ein Überblick, Teil II Gas

Aus europarechtlicher Perspektive kommt den Regulierungsbehörden eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung des Energiebinnenmarkts zu. Dement sprechend eröffnen die Richtlinien des dritten Binnenmarktpakets den Mitgliedstaaten einen weiten Spielraum zur Errichtung völlig unabhängiger Regulierungsbehörden mit weitreichenden Kompetenzen. In die deutsche Rechtsstaatsdogmatik mögen diese Vorstellungen nicht recht passen. Um den deutschen Vorgaben zu genügen, soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) deshalb seit je her nur in dem Rahmen tätig werden, den ihr die Bundesregierung zuweist. Eine zurückhaltende Regulierungspraxis hat dies nicht zur Folge, im Gegenteil nimmt die Regulierung der BNetzA im Energiesektor sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht stetig zu. Dieser zweiteilige Beitrag versucht mit einer systematischen Darstellung der Festlegungen der BNetzA etwas Ordnung in die Regulierungsflut zu bringen. Teil I befasste sich ausschließlich mit den Festlegungen im Stromsektor, dieser Teil II hat die Festlegungen im Gassektor sowie diejenigen der Beschlusskammer (BK) 4 zum Gegenstand, die beide Sektoren umfassen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2016.02.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 2 / 2016
Veröffentlicht: 2016-03-15
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Dokument Die Festlegungen der BNetzA – Ein Überblick, Teil II Gas