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Die Genehmigung von Zertifizierungskriterien und das Europäische Datenschutzsiegel

Die Europäische Kommission stellt in ihrem ersten Bericht über die Bewertung und Überprüfung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fest, dass die DSGVO für alle Unternehmen und Organisationen Zertifizierungsverfahren biete. Allerdings liegt auch mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO kein genehmigtes Zertifizierungsverfahren vor. Der Beitrag geht auf die Unterschiede bei der Genehmigung eines Zertifizierungsverfahrens durch die Aufsichtsbehörden bzw. den Europäischen Datenschutzausschuss ein und hebt die Bedeutung des Europäischen Datenschutzsiegels hervor.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2021.04.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 4 / 2021
Veröffentlicht: 2021-06-26
Dokument Die Genehmigung von Zertifizierungskriterien und das Europäische Datenschutzsiegel