Die Haftung des Schuldners von Kapitalerträgen bzw. der auszahlenden Stelle nach §§ 44 Abs. 5, 45a Abs. 7 EStG
Risikoprofil in der Praxis
Gerade im Zuge von Bankenprüfungen kann sich das Problem auftun, wer dafür einzustehen hat, dass Kapitalertragsteuer nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde bzw. Steuerbescheinigungen fehlerhaft sind. Die Frage nach der Haftung für nicht einbehaltene bzw. abgeführte Kapitalertragsteuer kann sich aber auch im Zusammenhang mit einer vGA stellen. Der folgende Beitrag will zu dieser Rechtsmaterie einen praxisbezogenen Überblick geben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-04 |