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Die Kassenführung im bargeldintensiven Betrieb am Beispiel des Friseurs (§§ 158, 162 AO)
– Kassenführung mit Barerlösen im bargeldintensiven Betrieb –

Bargeldintensive Betriebe erfordern eine intensiv betreute Kassenführung. Nur so lassen sich sonst wahrscheinliche Kassenfehler durch rechtzeitige Information und Kontrolle zu vermeiden. Das ist der Inhalt der Tax-Compliance, die den hoch komplexen Bereich „Kassenführung“ umfassen muss. Diese Aufgabenstellungen werden nicht in ihrer Bedeutung erkannt, wenn die Kassenführung ohne Problembewusstsein für die Risiken erfolgt. Dann wird die nächste Kassennachschau, die Umsatzsteuersonderprüfung oder Betriebsprüfung etc. zu gewaltigen Problemen und nachteiligen Feststellungen führen. Da die Kassenführung beim Friseur ein beliebtes Prüfungsfeld ist, muss sie zwingend ein wichtiges Beratungsfeld sein. Bereits wegen der GoBD müssen konkrete Maßnahmen unternommen werden und nachweisbar sein, um Schwachstellen bei der Kassenführung auszuschließen. Nachfolgend sollen die Probleme allgemein beim bargeldintensiven Betrieb und am Beispiel des Friseurbetriebs herausgearbeitet werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.05.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2016
Veröffentlicht: 2016-05-04
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Dokument Die Kassenführung im bargeldintensiven Betrieb am Beispiel des Friseurs (§§ 158, 162 AO)