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Die neuen Geringfügigkeitsschwellenwerte – kritische Anmerkungen aus umweltrechtlicher Sicht

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), ein Gremium von Vertretern der oberen bzw. obersten Wasserbehörden des Bundes und der Länder, hat im Juli 2015 das aus dem Jahre 2004 stammende Papier „Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser“ (im folgenden „GFS-Papier“ genannt) überarbeitet. Der Entwurf des GFS-Papiers vom 15.07.2015 ist im Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages im Februar 2016 noch nicht öffentlich zugänglich. Er wurde Ende 2015 einigen Wasser- und Bodenschutzverbänden, unter anderem dem ITVA, sowie Vertretern von Wirtschaftsverbänden zur kurzfristigen Stellungnahme zugesandt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2016.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8371
Ausgabe / Jahr: 2 / 2016
Veröffentlicht: 2016-04-04
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Dokument Die neuen Geringfügigkeitsschwellenwerte – kritische Anmerkungen aus umweltrechtlicher Sicht