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Die Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung (Teil 2 von 2)
Anmerkungen zum Beschluss des BAG vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21

Nach einem aufsehenerregenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 1 besteht eine umfassende gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit. Dem Beschluss lag die Initiative des Betriebsrats einer vollstationären Wohneinrichtung zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zu Grunde. Die veröffentlichten Entscheidungsgründe verdienen nicht nur wegen der Ausführungen zur systematischen Arbeitszeiterfassung Beachtung (A., in Teil 1, sis 4-2023, S. 161 ff.). Das BAG macht auch grundsätzliche Ausführungen zur Rechtsdurchsetzung, insbesondere zur Ausübung von Mitbestimmungsrechten (B.; B.I in Teil 1; wird mit B.II im vorliegenden Teil 2 fortgesetzt) und zum rechtssystematischen Zusammenspiel des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) mit anderen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (nachfolgend C.). Der Beitrag schließt mit einer Zusammenfassung samt Ausblick (D.).

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.05.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 5 / 2023
Veröffentlicht: 2023-05-02
Dokument Die Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung (Teil 2 von 2)