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Die Steuerberater-Reise nach Südostasien – kein Aufteilungsverbot für Reisekosten

Der BFH hatte in seiner auf den Seiten 3 bis 7 besprochenen Urteil über die Anwendung des Aufteilungsverbots nach § 12 Nummer 1 Satz 2 EStG für die Einnahmenseite (eventuell geldwerte Vorteile der Reiseteilnehmer) zu entscheiden. Das FG Rheinland-Pfalz hat diese Vorschrift nun auch für die Ausgabenseite für nicht anwendbar erklärt, sofern die Kosten nach ihrer Zweckbestimmung betrieblich bzw. beruflich oder privat veranlasst sein können (Urteil vom 27.6.2005, Az: 5 K 1575/01; Abruf-Nr. 060746).

Seiten 7 - 8

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.04.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2006
Veröffentlicht: 2006-04-01
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Dokument Die Steuerberater-Reise nach Südostasien – kein Aufteilungsverbot für Reisekosten