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Die Unternehmenseigenschaft gesetzlicher Krankenversicherungen in der Rechtsprechung des EuGH

Trotz des ausdrücklichen Vorbehalts zugunsten der Mitgliedsstaaten in Art. 168 Abs. 7 AEUV stehen aufgrund des funktionalen Unternehmensbegriffs des Unionsrechts die Krankenversicherungssysteme potentiell unter dem Einfluss des Kartell- und Beihilferechts. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichts aus dem Jahr 2018 zur Unternehmenseigenschaft einer slowakischen Krankenversicherung wegen der in dem slowakischen System angelegten Wettbewerbselemente stand die Frage im Raum, wie die europäische Rechtsprechung zum Unternehmensbegriff weiterentwickelt werden und ob sich daraus auch Konsequenzen für die noch in der Entscheidung AOK-Bundesverband u. a. abgelehnte Unternehmenseigenschaft der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen ergeben würden. Der folgende Beitrag befasst sich anhand des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 11.6.2020 mit der erreichten Konkretisierung der Rechtsprechung und den daraus resultierenden Konsequenzen für den nationalen Gesetzgeber bei der Organisation des Gesundheitssystems.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2020.04.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 4 / 2020
Veröffentlicht: 2020-08-11
Dokument Die Unternehmenseigenschaft gesetzlicher Krankenversicherungen in der Rechtsprechung des EuGH