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Die Veröffentlichungspflichten nach der VO 1370/07
Was haben die zuständigen Behörden ab Dezember 2009 zu tun?

Zum 3.12.2009 wird die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Kraft treten. Sie führt zu verschärften Transparenzpflichten bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Vor der Gewährung öffentlicher Mittel ist künftig deren Höhe objektiv und transparent zu ermitteln, was Verkehrsunternehmen zwingt, dem Aufgabenträger zur beihilferechtlichen Überprüfung der geforderten Zuschüsse seine Kalkulationsgrundlagen offen zu legen. Ferner gewinnt der Wettbewerb um die Verkehrsbedienung an Bedeutung, da mindestens zwölf Monate vor der Gewährung öffentlicher Mittel die beabsichtigte Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union zu publizieren ist. Dies ermöglicht es allen interessierten Verkehrsunternehmen, bei Auslaufen der nur befristet erteilten Liniengenehmigungen bzw. der zeitlich ebenfalls zu befristenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge zur Finanzierung des Verkehrs, Konkurrenzangebote und -anträge einzureichen.

Seiten 299 - 302

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2009.08.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 8 / 2009
Veröffentlicht: 2009-08-03
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Dokument Die Veröffentlichungspflichten nach der VO 1370/07