• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) – im Zieleinlauf!

Die Veröffentlichung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesgesetzblatt steht unmittelbar bevor und wird jetzt mit Sicherheit im ersten Halbjahr 2015 realisiert werden. Damit wird dann eine längst überfällige Regelung im Wasserrecht ihr Ende finden. Der erste Entwurf einer Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erschien am 12.08.2009 und trug das Kürzel VUmwS. Bis zur jetzigen Verabschiedung wurden insgesamt 6 Entwürfe vorgelegt, bei denen sich auch das Kürzel über VAUwS zum jetzigen Kürzel AwSV änderte. Grundlage der folgenden Ausführungen ist der 6. Entwurf vom 22. Juli 2013 und der Beschluss des Bundesrates vom 23. Mai 2014. Der relevante strittige Punkt bezieht sich auf die JGS-Anlagen. Im 6. Entwurf waren sie komplett entfallen, wurden aber auf Vorstellung der Länder über den Bundesratsbeschluss wieder aufgenommen. Z.Zt. verweigert sich der Bundeslandwirtschaftsminister dieser Regelung, so dass eine Weiterleitung nach Brüssel zur wiederholten Notifizierung bezüglich des ergänzten Teils „JGS-Anlagen“ behindert wird. Für den 6. Entwurf fand die Notifizierung bereits statt, so dass davon auszugehen ist, dass die materiellen Regelungen, wie sie im Folgenden erörtert werden, Bestand

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2014.06.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8371
Ausgabe / Jahr: 6 / 2014
Veröffentlicht: 2014-12-02
Dokument Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) – im Zieleinlauf!