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Die Verwertung von Sachverständigengutachten aus anderen Verfahren
– Zur Anwendung des § 411a ZPO in sozialgerichtlichen Verfahren –

§ 118 SGG i. V. m. dem neuen § 411a ZPO ermöglicht die Ersetzung einer gerichtlich anzuordnenden schriftlichen Begutachtung durch Verwertung anderer, bisher verfahrensfremder gerichtlich sowie staatsanwaltlich eingeholter Gutachten. In diesem Aufsatz wird der praktische Anwendungsbereich dieser Möglichkeit im Sozialgerichtsprozess untersucht und der bisherigen Rechtslage und -praxis gegenübergestellt.

Seiten 276 - 280

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.05.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 5 / 2007
Veröffentlicht: 2007-05-10
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Dokument Die Verwertung von Sachverständigengutachten aus anderen Verfahren