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Die Zukunft reiner städtischer Konzessionsgesellschaften im ÖPNV – Eigenproduktionspflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) findet zu einem nicht unbedeutenden Teil im Rahmen des so genannten kommunalen Querverbundes statt. Diese Form der monetären Unterstützung birgt unter der Geltung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 verschiedene Schwierigkeiten, die einer unangepassten Fortführung des Finanzierungsmodells entgegenstehen könnten. Besondere Probleme wirft dabei eine bestimmte in der Praxis vorkommende Ausgestaltung des kommunalen Querverbundes auf: die Querverbundfinanzierung von reinen städtische Konzessionsgesellschaften. Reine Konzessionsgesellschaften sind Unternehmen, die zwar die personenbeförderungsrechtliche Genehmigung (Konzession) oder zumindest die Betriebsführerschaft halten, den Verkehr aber nicht unmittelbar selbst erbringen (sog. Managementgesellschaften), sondern entgeltlich Auftragsunternehmer mit der direkten Erstellung betrauen. Die Erbringung der Verkehrsleistung wird indes in eigenem Namen verantwortet. Die aus den Entgeltzahlungen an die Auftragsunternehmer resultierenden Verluste von städtischen Konzessionsgesellschaften werden dabei regelmäßig durch Gewinne anderer kommunaler Unternehmungen – etwa des Wasser-, Strom- oder Gasvertriebs – im Querverbund ausgeglichen.

Seiten 463 - 466

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2010.12.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 12 / 2010
Veröffentlicht: 2010-11-28
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Dokument Die Zukunft reiner städtischer Konzessionsgesellschaften im ÖPNV – Eigenproduktionspflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007