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Doppelte Haushaltsführung – notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

Der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigende sog. Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort kann nach dem im fraglichen Zeitraum gültigen Mietspiegel bemessen werden.

(redaktioneller Leitsatz)

BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 – VI R 42/15
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 11. September 2014 – 5 K 5362/12

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.12.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2017
Veröffentlicht: 2017-12-04
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Dokument Doppelte Haushaltsführung – notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort