• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Effektive Hinweisgebersysteme: Eigenschaften, Implementierung, Management

In den letzten Jahren hat ein Umdenken eingesetzt: Compliance wird vom Management längst nicht mehr als notwendiges Übel eingestuft, bei dem es lediglich gilt, rechtlichenVorgaben zu entsprechen. Im Gegenteil – den Verantwortungsträgern ist bewusst geworden, dass das Vertrauen der Shareholder und Beschäftigten in das Unternehmen durch die Zusicherung der Einhaltung von Gesetzen und verbindlichen ethischen Unternehmensgrundsätzen gestärkt wird. Missstände hingegen können unkalkulierbare materielle und immaterielle Schäden für das Unternehmen verursachen. Bei Verstößen gegen Gesetze und Normen ist neben den rechtlichen Konsequenzen auch mit erheblichen Reputationsschäden zu rechnen. Die dann erforderlichen internen Aufklärungsanstrengungen und Reorganisationsmaßnahmen binden zudem erhebliche Ressourcen. Nicht zuletzt wirken sich entsprechende Fälle äußerst negativ auf die Unternehmenskultur und die Motivation der Mitarbeiter aus. Die sinkende Hemmschwelle der Exekutive in den letzten Jahren, gegen Geschäftsleitungen und Vorstände haftungsorientiert vorzugehen, hat die Führungsebene zusätzlich sensibilisiert, die ordnungsgemäße Unternehmensführung den Fokus mithilfe von Compliance-Maßnahmen auf zu stellen und diese Bemühungen nach innen wie nach außen zu kommunizieren. Dies schließt ebenfalls mit ein, dass Unternehmen branchenunabhängig dazu angehalten sind, adäquat auf sich auf sich stetig ändernde internationale Compliance-Anforderungen adäquat zu reagieren und deren Einhaltung auch in ihren Geschäftsbeziehungen sicherzustellen (Third Party Compliance).

Seiten 871 - 899

Dokument Effektive Hinweisgebersysteme: Eigenschaften, Implementierung, Management