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Eigenwirtschaftliche Konkurrenz trotz Betrauung?
Genehmigungsfragen bei noch nicht synchronisierten Laufzeiten von (Alt-)Betrauungen und Genehmigungen

Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 1.1.2013 wurden mit § 16 Abs. 1 S. 4 und Abs. 2 S. 2 PBefG Regelungen zum gleichzeitigen Laufzeitende von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen und darauf beruhenden Liniengenehmigungen eingefügt. Damit ist nunmehr trotz des Dualismus von Aufgabenträgern und Genehmigungsbehörden grundsätzlich ein Gleichlauf der Laufzeiten von Bestellakt der Aufgabenträger einerseits und Genehmigung der Genehmigungsbehörde andererseits gewährleistet – jedenfalls für die Zukunft, wenn öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) und Genehmigung nach dem 1.1.2013 vergeben werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2019.09.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 9 / 2019
Veröffentlicht: 2019-08-28
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