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Ein neuer Start mit einer Rehabilitations-Leistung
Die Deutsche Rentenversicherung hat ihren „Reha-Bericht 2019“ vorgelegt

Eine neue Epoche im Bereich der Wiedereingliederung leitete das Rehabilitations­Angleichungsgesetz vom 7. August 1974 ein. Der neue Gesetzesbegriff wurde damals so definiert: Unter Rehabilitation sind alle Maßnahmen zu verstehen, die darauf ausgerichtet sind, körperlich, geistig oder seelisch behinderten Menschen zu helfen, ihre Fähigkeiten und Kräfte zu entfalten, um einen angemessenen Platz in der Gemeinschaft zu finden. Dazu gehört vor allem eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit und Beruf. In die Rehabilitation, die in das gegliederte System der sozialen Sicherung eingeordnet ist, teilen sich vor allem Rentenversicherungsträger und gesetzliche Krankenkassen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 1 / 2020
Veröffentlicht: 2020-01-14
Dokument Ein neuer Start mit einer Rehabilitations-Leistung