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Energiegenossenschaften im Konfliktfeld EEG 2014 – § 2 Abs. 4b KAGB
EEG 2014 – was ist der Privilegierungstatbestand im KAGB für Energiegenossenschaften jetzt noch wert?

Durch das Inkrafttreten des KAGB im Jahre 2013 hat sich die Rechtslage für Energiegenossenschaften wesentlich geändert und verkompliziert. Mit dem EEG 2014 hat sich die Situation weiter verschärft. Der vorliegende Beitrag stellt zunächst kurz dar, unter welchen Voraussetzungen eine Energiegenossenschaft in den Anwendungsbereich des KAGB und des dortigen Privilegierungstatbestandes (§ 2 Abs. 4b) fällt und beleuchtet sodann das rechtliche Spannungsfeld zwischen dem EEG 2014 und § 2 Abs. 4b KAGB.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.02.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 2 / 2015
Veröffentlicht: 2015-03-13
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Dokument Energiegenossenschaften im Konfliktfeld EEG 2014 – § 2 Abs. 4b KAGB