Inhalt der Ausgabe 02/2020
Editorial
Inhalt
Aufsätze
Das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13.05.2019 eröffnet mit § 5a NABEG die Möglichkeit zum Verzicht auf die Durchführung eines Bundesfachplanungsverfahrens. Der Bundesfachplanungsverzicht ist ein neues Instrument, das grundlegende Fragen im System des NABEG aufwirft und voraussichtlich eine große praktische Bedeutung erlangen wird. Mit dem vorliegenden Beitrag wird § 5a NABEG einer kritischen Würdigung unterzogen und es werden praxisrelevante Auslegungsfragen erörtert.
Wenn man über Windenergieanlagen spricht, steht in aller Regel die Stromerzeugung aus diesen Anlagen im Vordergrund. Bislang kaum beachtet und wahrgenommen wird in der Praxis der Umstand, dass in den Windenergieanlagen selbst bzw. in der gesamten zu einem typischen Windpark gehörenden Infrastruktur ebenfalls Stromverbräuche stattfinden. Überall dort, wo Strom verbraucht wird, steht stets auch die Frage nach möglicherweise anfallenden Strompreisbestandteilen im Raum.
Durch die Novellierung der Anreizregulierungsverordnung im Jahr 2016 wurden der Kapitalkostenabzug und der Kapitalkostenaufschlag eingeführt. Hieraus ergeben sich für Netzbetreiber jährliche Anpassungsmöglichkeiten der Erlösobergrenzen in der Regulierungsperiode. Mit diesem Beitrag werden die daraus resultierenden Änderungen für Pachtverhältnisse ab der 3. Regulierungsperiode in den Blick genommen.
ER standpunkte
ER aktuell
Am 15.01.2020 haben einzelne natürliche Personen sowie anerkannte Umweltverbände das Bundesverfassungsgericht im Wege der Verfassungsbeschwerde angerufen, um Bundestag und Bundesregierung zu mehr Klimaschutz zu zwingen. Sie machen geltend, das am 18.12.2019 in Kraft getretene Klimaschutzgesetz („KSG“) sei insofern unzureichend, da es dem Klimawandel nicht konsequent begegne. Sie berufen sich auf den Schutzgehalt der Grundrechte, vornehmlich Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes („GG“).
Rechtsprechung
BGH, Beschl. v. 12.11.2019 – EnVR 66/18
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.06.2018 – VI-3 Kart 77/17 (V)
BGH, Urt. v. 27.11.2019 – VIII ZR 165/18
vorgehend: LG Itzehoe, Urt. v. 08.05.2018 – 1 S 116/17
vorgehend: AG Meldorf, Urt. v. 26.09.2017 – 93 C 415/17
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.11.2019 – VI-3 Kart 801/18 (V)
OVG Münster, Beschl. v. 02.10.2019 – 2 A 1846/19
vorgehend: VG Minden, Beschl. v. 04.04.2019 – 9 K 5565/16
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.11.2019 – VI-3 Kart 868/18 (V)
BFH, Urt. v. 30.04.2019 – VII R 10/18
vorgehend: FG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 10.01.2018 – 1 K 1142/16
BVerwG, Beschl. v. 22.11.2019 – 10 B 13/19
vorgehend: OVG Rheinland-Pfalz,
Urt. v. 21.09.2018 – 10 A 11247/17
vorgehend: VG Mainz, Urt. v. 30.03.2017 – 1 K 1480/15.MZ
ER ansichtssache
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Dezember das dritte Smart Meter Gateway zertifiziert. Damit kann der „Rollout“ der Smart-Meter-Technologie beginnen. Wovon bitte? Und was soll da gemacht werden? Und egal, was es ist, es kann nicht, es muss. Die Lektüre des zugrunde liegenden Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) kann aber wirklich auch schon mal verwirren. Ähnlich wie Bob, der Inhaber von „Bob’s Country Bunker“ im Film The Blues Brothers, verwirrt ist.
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